Der Bauherr ist für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich. Gemäß EU-Richtlinien 92/57 sowie der Baustellenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (RAB) müssen Bauherren, sobald Beschäftigte mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind oder eine bestimmte Anzahl von Arbeitstagen und Beschäftigten überschritten wird, geeignete Koordinatoren für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen einsetzen. Dieser hat die Aufgabe den Bauherrn in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz zu beraten und zu unterstützen.
Der SiGeKo übernimmt dabei folgende Aufgaben:
Sicherheitsbeauftragte (SB/SBA) unterstützen die Unternehmen und deren Führungskräfte in den Bereichen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz gemäß der DGUV Vorschrift 1 § 20. Ihre Aufgabe ist es, insbesondere Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und bei der Verhütung bzw. deren Vorbeugung mitzuwirken. Die Ausbildung zum / zur Sicherheitsbeauftragten wird als Erstschulung und als Auffrischung angeboten.
In der Schulung zum / zur Sicherheitsbeauftragten vermitteln wir den Teilnehmer_innen die notwendigen Kenntnisse und das fachliche Know-how über die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten gemäß der geltenden Vorschriften der DGUV.
Als angehende Sicherheitsbeauftragte erhalten Sie im Rahmen der Schulung einen Überblick über die aktuellen Rechtsgrundlagen, die Notwendigkeit von Gefährdungsanalysen sowie der Gefährdungsbeurteilungen, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), etc.
Die Ausbildung zum / zur Sicherheitsbeauftragten wird als Inhouse-Schulung oder in unseren Räumlichkeiten angeboten. Folgende Inhalte werden u.a. geschult:
Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsunterweisungen. Was genau diese beinhalten und welche Dienstleitungen wir noch anbieten erfahren Sie hier.
© 2024 - AS GUARD